Als Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musikerziehung soll Chorgesang die Freude am Singen fördern und das Verständnis für Musik vertiefen. Die musikalischen Fähigkeiten des Einzelnen werden unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung gefördert.
Möglichkeiten zum Singen bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen werden gerne genützt.